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Aktuell
Sonntag, den 13. Mai 2012 um 13:42 Uhr

Zwei Mal NEIN und zwei Mal JA

ST.GALLEN. Die Jungfreisinnigen Kanton St.Gallen (JFSG) haben beschlossen,
entgegen der Beschlüsse der FDP.Die Liberalen St.Gallen, die Managed-Care-
Vorlage zu Annahme und die zweite Bausparinitiative zur Ablehnung zu
empfehlen. Weiter empfehlen die JFSG die Ablehnung der Staatsvertragsinitiative
und die Annahme des VI. Nachtrags zum Ergänzungsleistungsgesetzes.

 

Volksinitiative « Eigene vier Wände dank Bausparen»
Die JFSG sagen auch zur zweiten Bauspar-Initiative NEIN, da der geplante Steuerabzug de facto
eine Subvention ist und damit ordnungspolitisch quer in der Landschaft steht. Das Argument,
dass durch diese Initiative Arbeitsplätze geschaffen werden, ist falsch, denn jeder Franken kann
nur einmal ausgegeben werden und entfaltet seine Nachfragewirkung überall gleich. Durch die
Bauspar-Initiative wird allerdings die Nachfrage durch planwirtschaftliche Methoden in Richtung
Immobilienmarkt umgelenkt, was einerseits die Preise der Immobilien steigen lässt (was sich auch
auf die Mieten abwälzen wird) und andererseits die schon genug ausgelastete Schweizer
Bauwirtschaft noch stärker beschäftigt. Auch aus raumplanerischer Sicht ist das Bausparen ein
No-Go, denn durch die Subvention von Häuserkäufen wird die Zersiedelung beschleunigt.

 

Volksinitiative « Staatsverträge vors Volk!»
Die Staatsvertrags-Initiative der AUNS will eine unnütze Ausweitung des obligatorischen
Referendums bei Staatverträgen. Dies hätte zur Folge, dass die Bürgerinnen und Bürger noch
mehr an die Urne gerufen werden, auch wenn es sich um Staatsverträge handelt, deren materieller
Gehalt die Gesetzgebung in der Schweiz nicht massgeblich beeinflusst. Die AUNS geht davon
aus, dass sich die Qualität einer direkten Demokratie an der Menge der durchgeführten
Abstimmungen bemisst; dem widersprechen die JFSG dezidiert. Abgesehen davon ist es heute
schon möglich, über die zur Disposition stehenden Staatsverträge abzustimmen, nämlich dann,
wenn die entsprechende Anzahl Unterschriften gesammelt werden kann. Die Initiative schadet
letztendlich der Demokratiequalität und der Schweizer Volkswirtschaft, weil sich die Verfahren
für neue Staatsverträge unnötig verlängern. Deshalb empfehlen die JFSG, die Initiative der
AUNS abzulehnen.

 

Referendum über die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
(Managed Care)
Die JFSG sind der Meinung, dass es nötig ist, das Gesundheitswesen zu reformieren und sagen
deshalb JA zur Managed-Care-Vorlage. Mit der Managed-Care-Vorlage kann das Gesundheitswesen
einen kleinen Schritt in Richtung grössere Kosteneffizienz verbesser werden.
Mit dem Hintergrund, dass die Gesundheitskosten und mit ihnen die Krankenkassenprämien
explodieren sind Anpassungen unausweichlich. Die JFSG bedauern, dass viele Ärzte die Vorlage
ablehnen und dadurch keine Bereitschaft zeigen, unser luxuriöses Gesundheitssystem bei
gleichbleibender Qualität zu vergünstigen, damit sich auch finanziell schwächer gestellte
Mitglieder der Gesellschaft weiterhin gute Medizin leisten können.

 

Referendum über den VI. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz
Egal ob eine einzelne Person oder eine Gesellschaft sparen muss: unangenehm ist es immer. Der
VI. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz ist eine von rund 50 Massnahmen des ersten
Sparpakets über rund 100 Millionen, das der Kantonsrat im vergangen Jahr geschnürt hat, um die
defizitären Kantonsfinanzen wieder ins Lot zu bringen. Das Einsparpotential, das durch den
Nachtrag erwächst, beläuft sich auf rund 3.2 Millionen Franken. Wenn man bedenkt, dass rund
20% der getroffenen Massnahmen keine echten Sparmassnahmen, sondern eine Verlagerung der
Finanzierung dieser Bereiche auf die Gemeinden und spätere Generationen darstellt, ist eine
Einsparung von 3.2 Mio. durchaus signifikant.

 

Der Nachtrag betrifft insbesondere die Beiträge für persönliche Ausgaben von Personen in
Heimen. Als persönliche Ausgaben gelten etwa Gebühren für Telefon, Fernsehen und Internet,
persönliche Ausstattung, Coiffure und Pedicure, Getränke, Bus und Bahn, aber auch
Aufwendungen für Kleider und Schuhe. Die Reduktion beläuft sich auf ca. CHF 2.10 bzw. CHF
1.50 pro Tag für eine Person, welche solche Beiträge beansprucht. Das ist nach der Meinung der
JFSG verkraftbar und macht nicht im Entferntesten den Anschein, man spare auf dem Buckel
der Ärmsten und Bedürftigen. Aus diesen Gründen ist dem VI. Nachtrag zum
Ergänzungsleistungsgesetzes zuzustimmen.

Published in JFSG News
Montag, den 20. Februar 2012 um 19:53 Uhr

5-mal Nein und eine bürgerliche Regierung

ST.GALLEN. Die Jungfreisinnigen Kanton St.Gallen (JFSG) haben beschlossen,
alle fünf eidgenössischen Vorlagen zur Ablehnung zu empfehlen. Sie empfehlen
alle bisherigen Regierungsmitglieder zu Wiederwahl und sind der Überzeugung,
dass die frei werdenden Regierungsratssitze durch die beiden bürgerlichen
Kandidaten Martin Klöti (FDP.Die Liberalen) und Michael Götte (SVP) zu
bestellen sind.

 

volksabstimmung-kopie

Bundesgesetz über die Buchpreisbindung
Das Gesetzt über die Buchpreisbindung ist wirtschafts- und kulturpolitischer Unsinn. Eine
Wiedereinführung der Buchpreisbindung stellt ein klassisches Eigengoal dar: Die Preise für
Bücher werden steigen, weil der grenzüberschreitende Onlinehandel (also das eine Privatperson
im Ausland online Einkäufe tätigt) im Gesetzt nicht klar geregelt ist, werden die Konsumenten
im Ausland einkaufen. Verlierer sind die kleinen Buchläden auf dem Land und in kleinen Städten.
Zudem wurde nie erwiesen, dass die Buchpreisbindung direkt mit der kulturellen Vielfalt
zusammenhängt. Die JFSG sind der festen Überzeugung, dass die beste Leseförderung, und
dadurch die beste Förderung des Kulturguts Buch, günstige und für jeden bezahlbare Bücher
sind.

 

Volksinitiative «Bauspar-Initiative»
Die JFSG sagen Nein zur Bauspar-Initiative, da der geplante Steuerabzug de facto eine
Subvention ist und damit ordnungspolitisch quer in der Landschaft steht. Das Argument, dass
durch diese Initiative Arbeitsplätze geschaffen werden, ist falsch, denn jeder Franken kann nur
einmal ausgegeben werden und entfaltet seine Nachfragewirkung überall gleich. Durch die
Bauspar-Initiative wird allerdings die Nachfrage durch planwirtschaftliche Methoden in Richtung
Immobilienmarkt umgelenkt, was einerseits die Preise der Immobilien steigen lässt (was sich auch
auf die Mieten abwälzen wird) und andererseits die schon genug ausgelastete Schweizer
Bauwirtschaft noch stärker beschäftigt. Auch aus raumplanerischer Sicht ist das Bausparen ein
No-Go, denn durch die Subvention von Häuserkäufen wird die Zersiedelung beschleunigt.

 

Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle»
Eine in der Verfassung verankerte Erhöhung der Ferienzeit um 2 Wochen ist in der momentanen
wirtschaftlichen Lage undenkbar. Mehr Ferien bedeuten höhere Kosten: Das kann für kleine und
mittlere Unternehmen der Todesstoss sein – grössere Unternehmen werden empfindlich in ihrer
Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt. Exportunternehmen haben mit der Frankenstärke schon
viel zu hohe Kosten im Vergleich mit dem Ausland. Mehr Ferien bedeuten für diese
Unternehmen, dass sie ihre Arbeitsplätze entweder ins Ausland verlegen oder die Tore ganz
schliessen müssen. Verlierer dieser Initiative der Gewerkschaften sind die Arbeitnehmenden und
unsere KMU. Was nützen mehr Ferien, wenn man arbeitslos ist oder kein Geld hat, in den
Ferien auch etwas zu unternehmen?

 

Die JFSG empfehlen weiter den „Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele
zugunsten gemeinnütziger Zwecke“ und die „Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau
von Zweitwohnungen!»“ zur Ablehnung.

 

Martin Klöti und Michael Götte
Der Kanton St.Gallen ist in einer längerfristig nicht verkraftbaren finanziellen Schieflage. Jetzt
braucht es griffige Sparprogramme um das strukturelle Defizit zu überwinden. Dazu braucht es
eine kompetente, hartnäckige und erfahrene Regierung mit einer soliden bürgerlichen Mehrheit.
Martin Klöti und Michael Götte sind deshalb die idealen Kandidaten für die zwei freiwerdenden
Sitze in der Sankt Galler Regierung.

Published in JFSG News
Mittwoch, den 08. Februar 2012 um 20:12 Uhr

Buchpreisbindung: Kultur- und wirtschaftspolitischer Schwachsinn

bildung

Am 11. März 2012 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Buchpreisbindung ab. Sie lesen keine Bücher und sind deshalb daran nicht interessiert? Weit gefehlt! Es geht nicht nur um Bücher; es geht vor allem auch um das Gewerbe, also auch um Arbeitsplätze.

 

Buchpreisbindung bedeutet, dass Verlage die Preise für Bücher festlegen dürfen. Nicht der Markt bestimmt also den Preis, sondern ein Kartell. Verlierer sind die Schweizer Konsumenten und die gesamte Buchbranche.

 

Die bis 1999 bestehende Buchpreisbindung wurde von der Wettbewerbskommission als unzulässig erklärt, da diese gegen die in der Verfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit verstiess und einen unzulässigen Eingriff ineinen funktionierenden Markt bedeutete.

 

Das Parlament hat dann im vergangenen Frühling knapp der Wiedereinführung der Buchpreisbindung zugestimmt. Darauf hin ergriffen die Jungfreisinnigen gemeinsam mit anderen Parteien und Verbänden das Referendum.

Dies aus einem simplen Grund: Das Gesetzt ist kultur- und wirtschaftspolitischer Schwachsinn.

 

Die Befürworter der Buchpreisbindung behaupten, man müsse mit festgesetzten Preisen das Kulturgut Buch schützen: Mit der Wiedereinführung der Buchpreisbindung werden die Buchpreise, vor allem bei Bestsellern, wieder markant steigen. Dadurch können weniger gekaufte Bücher, sogenannte „hochstehende Literatur“ quersubventioniert werden. Das soll zu einem breiteren und kulturell „wertvolleren“ Angebot führen. Ob das so ist, wurde nie nachgewiesen. Was aber nicht bedacht wird: Wenn Bücher, oder eben Bestseller, günstig angeboten werden, werden sie auch dementsprechend mehr nachgefragt, was wiederum bedeutet, dass mehr gelesen wird. Gerade für junge Menschen ist es wichtig, dass Bücher günstig verfügbar sind. Wenn das nicht so ist, suchen sie sich einfach eine andere, bezahlbare Freizeitbeschäftigung. Sie denken jetzt, Bestseller sind kein Kulturgut? Das kann man unter Umständen behaupten. Welche Leseratte aber hat nicht mit Bestsellern das Lesen lieben gelernt? Mein erstes Buch war jedenfalls nicht Goethes Faust und trotzdem studiere ich jetzt Deutsche Literaturwissenschaften. Vielleicht wird mit der Buchpreisbindung das Angebot breiter und wertvoller; nur liest niemand mehr.

 

Wirtschafspolitisch ist der Unsinn der Referendumsvorlage noch eklatanter: Schweizer Gesetze gelten nur innerhalb der Landesgrenzen. Man kann also auch nach einer allfälligen Wiedereinführung der Buchpreisbindung im Ausland via Online-Shops zu bezahlbaren Preisen Bücher beziehen. Anstatt dass das lokale Gewerbe und hiesige Arbeitsplätze gestützt werden, fliesst das Geld ins Ausland ab.

 

Man kann den Bogen noch etwa weiter schlagen: Ungefähr 80% des Buchmarktes werden vom Ausland kontrolliert. Höhere Preise nützen also vor allem den ausländischen Grossverlagen. Und wer meint, die Autoren würden mehr Geld sehen, der täuscht sich: Nirgends ist in der Referendumsvorlage davon die Rede, wie Autoren durch die Mehreinnahme unterstütz werden sollen. Und ausländische Unternehmen werden nicht sehr viel Interesse daran zeigen, Schweizer Autoren zu fördern.

 

Zusammenfassend kann man sagen, dass wenn die Buchpreisbindung wieder eingeführt wird, die Buchpreise in der Schweiz steigen werden und der Konsument auf das ausländische Onlineangebote umsteigt oder sich mit E-books eindeckt. Verlierer sind letztendlich die kleinen Buchläden in den Randregionen, beispielweise im Rheintal. Weil mir das Kulturgut Buch am Herzen liegt und ich mich für das Rheintaler Gewerbe einsetze, werde ich am 11. März 2012 ein „Nein“ einwerfen.

 

Christoph Graf

 

Kantonsratskandidat FDP.Die Liberalen Rheintal,
Präsident Jungfreisinnige Kanton St.Gallen

Published in Vox-Libertas
Donnerstag, den 10. November 2011 um 20:46 Uhr

Extrawürste für alle statt ein Loch in der Staatskasse

Gratis-Bratwürste für die Bevölkerung in St.Gallen und Altstätten

 

Im Kampf gegen die linke „Eigengoal“-Initiative organisieren die jungfreisinnigen St.Gallen als Teil des überparteilichen bürgerlichen Komitees am kommenden Samstag in Altstätten und St.Gallen zwei Standaktionen. In Anlehnung an den Slogan der Initianten werden Extrawürste an die Bevölkerung verteilt und für ein Ja zum Gegenvorschlag von Regierung und Parlament geworben.

 

eigengoal

 

St.Gallen, 10.11.2011 | „Extrawürste für alle statt ein Loch in der Staatskasse“ – mit diesem Motto wirbt das überparteiliche Komitee „Kein linkes Eigengoal!“ am kommenden Samstag für ein Nein zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung bzw. für ein Ja zum austarierten Gegenvorschlag von Regierung und Parlament. Ab 11.00 Uhr erhalten Passanten auf dem Vorplatz beim Opitkgeschäft Ryser am Marktplatz in St.Gallen und an der Martgasse vor der Frauenhofresidenz in Altstätten Gratis-Bratwürste. Freiwillige Spenden kommen vollumfänglich einer gemeinnützigen Organisation im Kanton St.Gallen zu gut. Die Aktion endet um 14.00 Uhr oder allenfalls etwas früher – es hett, solangs hett! Das Komitee freut sich auf möglichst zahlreiche interessante Gespräche mit der Bevölkerung.

 

Gute Steuerzahler im Kanton halten

Für den Kanton St.Gallen hätte eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung finanzielle Konsequenzen. Im Kanton Zürich wurde die Pauschalbesteuerung vor zweieinhalb Jahren durch eine Volksabstimmung abgeschafft, mit der Folge, dass vermögende Ausländerinnen und Ausländer weggezogen sind. Die Folge: Das klaffende Loch in den Kantonsfinanzen haben andere – die Bürgerinnen und Bürger – zu füllen. Ein klassisches linkes Eigengoal also, wo die Allgemeinheit mit Steuererhöhungen die Zeche zu zahlen hat. Die Thurgauer Bevölkerung war cleverer: Dort wurde eine Initiative, die Gemeinsamkeiten mit derjenigen in St.Gallen aufweist, wuchtig verworfen und stattdessen einem Gegenvorschlag zugestimmt.

 

Pauschalbesteuerte zahlen neu deutlich mehr

Der St.Galler Gegenvorschlag verbessert das System der Pauschalbesteuerung und erhöht die Ansätze markant. Der massgebliche Aufwand für die Festsetzung der Einkommenssteuer soll mindestens dem Siebenfachen des jährlichen Mietzinses entsprechen und mindestens 600‘000 Franken betragen. Das steuerbare Vermögen soll mindestens 12 Mio. Franken betragen. Das ist deutlich mehr, als der Bund den Kantonen vorschlägt. Bisher zahlten pauschalbesteuerte Personen durchschnittlich rund 70‘000 Franken Kantons- und Gemeindesteuern. Mit der Neuregelung gemäss Gegenvorschlag würde der zu zahlende Betrag auf mindestens 180‘000 Franken erhöht. Hinzu kommt die direkte Bundessteuer.

 

Das Gewerbe stärken

Pauschalbesteuerte investieren grosse Beträge in Wohneigentum und sie tätigen hohe Konsumausgaben. Beides kommt in hohem Masse unserem Gewerbe zu gute. Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung gefährdet deshalb wichtige Arbeitsplätze in unserem Kanton.

 

Rückfragen bitte an:
Stand Altstätten: Christoph Graf, Vizepräsident Jungfreisinnige Region Rheintal, Tel. 076 426 73 55

Stand St.Gallen: Odilo Lamprecht, Vizepräsident Jungfreisinnige Region SG-Gossau, Tel. 079 336 78 57

Allgemein: Adrian Schumacher, Geschäftsführer FDP.Die Liberalen St.Gallen, Tel. 079 207 45 35

Published in JFSG News