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Jugendgewalt stoppen
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Die Jugendgewalt hat ein untragbares Ausmass angenommen und ihre Auswirkungen werden unterschätzt. Die präventionslastigen Massnahmen reichen nicht mehr aus. Die Jungfreisinnigen kämpfen für klare Grenzen und harte, aber faire Gesetze.
Petition „Jugendgewalt stoppen“: Die Forderungen
Nein zur ausufernden Jugendgewalt Die Jugendgewalt hat ein untragbares Ausmass angenommen, die Täter sind jünger denn je und schrecken vor nichts zurück. Derart viel brutale Jugendgewalt wie heute hat es noch nie gegeben! Aus diesem Grund haben wir Jungfreisinnigen die Petition „Jugendgewalt stoppen“ lanciert. Die zentralen Forderungen: Intensivtäter dem Erwachsenenstrafrecht unterstellen Intensivtäter sind keine Lausbuben, die sich während ihrer Pubertät einen Streich erlauben. Intensivtäter sind Unbelehrbare, die qualifizierte Straftaten wie Mord und Vergewaltigung begehen. Wer fähig ist eine solch schwere Straftat zu begehen, der soll auch nach dem Erwachsenenrecht bestraft werden. Strafmass im Jugendstrafrecht erhöhen Das Jugendstrafrecht ist zu milde. Die gesprochenen Strafen sind häufig lächerlich niedrig und dies hat sich bei den Tätern rumgesprochen. Erhöhte Strafmasse werden die Täter abschrecken. Persönliche Leistungen statt Geldbussen Eine Geldbusse wird nicht ernst genommen; ihre Wirkung verpufft. Jugendliche Straftäter sollen deshalb nur noch persönliche Leistungen erbringen müssen: Strassenputzen und Aushelfen im Altersheim schrecken ab. Akteneinsichtsrecht für öffentliche Institutionen Alle öffentlichen Institutionen müssen ein Akteneinsichtsrecht erhalten, um untereinander Informationen austauschen zu können. Insbesondere die Lehrer müssen über die kriminellen Machenschaften einzelner Schüler Bescheid wissen: Einerseits zu ihrem eigenen Schutz, andererseits um Einfluss nehmen zu können. Handeln statt darüber reden Wir akzeptieren den jetzigen Zustand nicht. Deshalb lancierten wir die Petition „Jugendgewalt stoppen“. Nur mit der Verschärfung des Jugendstrafrechts wird denjenigen, die gewalttätig sind gezeigt, dass ihr Verhalten nicht toleriert wird.
Petitionstext «Die eidgenössische Jugendstrafgesetzgebung und allfällige Verfassungsartikel sind so zu revidieren, dass jugendliche Straftäter härter bestraft werden:
*Qualifizierte Strafdelikte sind z.B. Mord (Art. 112 StGB), schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB) und Vergewaltigung (Art. 190 StGB).
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