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Jugendgewalt stoppen

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Die Jugendgewalt hat ein untragbares Ausmass angenommen und ihre Auswirkungen werden unterschätzt. Die präventionslastigen Massnahmen reichen nicht mehr aus. Die Jungfreisinnigen kämpfen für klare Grenzen und harte, aber faire Gesetze.

 

Petition „Jugendgewalt stoppen“: Die Forderungen

Nein zur ausufernden Jugendgewalt

Die Jugendgewalt hat ein untragbares Ausmass angenommen, die Täter sind jünger

denn je und schrecken vor nichts zurück. Derart viel brutale Jugendgewalt wie heute

hat es noch nie gegeben! Aus diesem Grund haben wir Jungfreisinnigen die Petition

„Jugendgewalt stoppen“ lanciert. Die zentralen Forderungen:

Intensivtäter dem Erwachsenenstrafrecht unterstellen

Intensivtäter sind keine Lausbuben, die sich während ihrer Pubertät einen Streich

erlauben. Intensivtäter sind Unbelehrbare, die qualifizierte Straftaten wie Mord und

Vergewaltigung begehen. Wer fähig ist eine solch schwere Straftat zu begehen, der

soll auch nach dem Erwachsenenrecht bestraft werden.

Strafmass im Jugendstrafrecht erhöhen

Das Jugendstrafrecht ist zu milde. Die gesprochenen Strafen sind häufig lächerlich

niedrig und dies hat sich bei den Tätern rumgesprochen. Erhöhte Strafmasse werden

die Täter abschrecken.

Persönliche Leistungen statt Geldbussen

Eine Geldbusse wird nicht ernst genommen; ihre Wirkung verpufft. Jugendliche

Straftäter sollen deshalb nur noch persönliche Leistungen erbringen müssen:

Strassenputzen und Aushelfen im Altersheim schrecken ab.

Akteneinsichtsrecht für öffentliche Institutionen

Alle öffentlichen Institutionen müssen ein Akteneinsichtsrecht erhalten, um

untereinander Informationen austauschen zu können. Insbesondere die Lehrer

müssen über die kriminellen Machenschaften einzelner Schüler Bescheid wissen:

Einerseits zu ihrem eigenen Schutz, andererseits um Einfluss nehmen zu können.

Handeln statt darüber reden

Wir akzeptieren den jetzigen Zustand nicht. Deshalb lancierten wir die Petition

„Jugendgewalt stoppen“. Nur mit der Verschärfung des Jugendstrafrechts wird

denjenigen, die gewalttätig sind gezeigt, dass ihr Verhalten nicht toleriert wird.

 

Petitionstext

«Die eidgenössische Jugendstrafgesetzgebung und allfällige Verfassungsartikel sind so zu revidieren, dass jugendliche Straftäter härter bestraft werden:

  • Das maximale Strafmass ist für 10 bis 14 Jährige auf ein Jahr, für 15 Jährige auf vier Jahre und für 16 bis 18 Jährige auf 10 Jahre zu erhöhen.

  • Jugendliche, die ein qualifiziertes Strafdelikt begangen haben, werden dem Erwachsenenstrafrecht unterstellt.*

  • Massnahmen enden spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres.

  • Der bedingte Vollzug von Bussen und persönlichen Leistungen ist abzuschaffen.

  • Persönliche Leistungen zu Gunsten von sozialen Einrichtungen und Werken im öffentlichen Interesse sind der Geldbusse vorzuziehen.

  • Der Datenschutz ist zugunsten von Jugend- und Gesellschaftsschutz aufzuheben. Öffentliche Institutionen erhalten ein verhältnismässiges Akteneinsichtsrecht.»

*Qualifizierte Strafdelikte sind z.B. Mord (Art. 112 StGB), schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB) und Vergewaltigung (Art. 190 StGB).